Seit Oktober 2025 gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz, welches viele moderne Möglichkeiten mitbringt.
Eine Urne darf als Beispiel nun zu Hause aufbewahrt werden, Asche auf Privatgrund gestreut werden und generell zur Weiterverarbeitung in z.B. Erinnerungsschmuck geteilt werden. Grundvoraussetzung ist immer eine vom Vorsorgenden verfasste, schrifliche Totenfürsorgeverfügung*, in welcher der spezifische Wunsch erläutert wird. Zudem muss der letzte gemeldete Wohnsitz in RLP sein.
Da die neuen Bestattungsformen in ihrer Durchführung durchaus komplex sein können, bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme bei akuten Fragen.