Seit Oktober 2025 gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz, welches viele moderne Möglichkeiten mitbringt.
Eine Urne darf als Beispiel nun zu Hause aufbewahrt werden, Asche auf Privatgrund gestreut werden und generell zur Weiterverarbeitung in z.B. Erinnerungsschmuck geteilt werden. Grundvoraussetzung ist immer eine schrifliche Totenfürsorgeverfügung, in welcher der spezifische Wunsch erläutert wird. Zudem muss der letzte gemeldete Wohnsitz in RLP sein.
Eine Durchführungsverordnung gibt es Stand heute (11.12.2025) noch nicht, daher bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme bei akuten Fragen.